AGB
Januar 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Eickes Gebäudesystemtechnik GmbH, nachfolgend „Eickes“, gegenüber ihren Kunden.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Eickes stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand
Eickes erbringt Leistungen im Bereich der Sicherheitstechnik, Gebäudeautomation, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Brandmeldetechnik, IoT- und digitalen Sicherheitslösungen sowie damit verbundene Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Installations-, Wartungs- und Serviceleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem individuell geschlossenen Vertrag.
Angebote von Eickes sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Eickes oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Eickes berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen.
Eickes ist berechtigt, Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen, sofern diese für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind.
Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen, organisatorischen und kaufmännischen Voraussetzungen geklärt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere den Zugang zu Anlagen, Gebäuden und relevanten Informationen sicherzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen, organisatorischen und kaufmännischen Voraussetzungen geklärt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere den Zugang zu Anlagen, Gebäuden und relevanten Informationen sicherzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen, organisatorischen und kaufmännischen Voraussetzungen geklärt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere den Zugang zu Anlagen, Gebäuden und relevanten Informationen sicherzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Eickes.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
Gewährleistung
Eickes haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eickes nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Bei Sachmängeln hat Eickes das Recht zur Nacherfüllung nach eigener Wahl.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Für unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Bedienung oder Eingriffe durch Dritte übernimmt Eickes keine Gewährleistung.
Software, Cloud- und digitale Systeme
Sofern Eickes Software, Cloud-Dienste oder webbasierte Plattformen bereitstellt, erfolgt die Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang.
Eickes schuldet keine permanente Verfügbarkeit, sondern eine branchenübliche Verfügbarkeit.
Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im eigenen Verantwortungsbereich verantwortlich.
Datenschutz
Eickes verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Eickes.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Referenznennung
Eickes ist berechtigt, den Kunden und das Projekt in angemessener Form als Referenz zu benennen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Eickes, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.